Das Wirtschaftspraktikum

Im 12. Jahrgang muss jeder Schüler/ jede Schülerin ein Wirtschaftspraktikum absolvieren, das dem Fach WiPo zugeordnet ist (OAPVO § 6, Satz 4).

Ab dem Abiturjahrgang 2020 wird das Wirtschaftspraktikum parallel zur Projektwoche im Februar liegen. Genaue Daten sind dem Anmeldebogen im Downloadbereich zu entnehmen.

Erfahrungsgemäß hat man am Anfang der Oberstufe das Gefühl, dass dieser Termin „noch ewig hin“ sei. Trotzdem sollte man sich rechtzeitig um einen geeigneten und auch interessanten Praktikumsplatz kümmern. (Und denken Sie dran: kein Praktikum – kein Abi!)

Beachten Sie bitte, dass es sich um ein Wirtschaftspraktikum, nicht um ein Betriebspraktikum oder Berufsfindungspraktikum handelt (obwohl man natürlich auch seinen Interessen folgen kann).

Ein Informationsschreiben für den Betrieb und einen entsprechenden Meldebogen finden Sie als Download. Das Infoschreiben verbleibt bei den Betrieben, der Meldebogen muss bitte an die WiPo-Lehrkraft zurückgegeben werden.

Die entsprechenden Fristen werden separat mitgeteilt.

Das Praktikum soll in der Regel regional abgeleistet werden, um eine Betreuung durch die Lehrkräfte zu ermöglichen. Auswärtige Praktika (also solche, bei denen der Praktikant nicht zu Hause, sondern am Praktikumsort übernachtet) sind möglich, müssen aber genehmigt werden.

SchülerIn und/oder Erziehungsberechtigte müssen schriftlich begründen, weshalb ein auswärtiges Praktikum vorteilhafter/ lehrreicher ist als ein regionales. Dies wird in der Regel der Fall sein, wenn es sich um Firmen handelt, die aus wirtschaftlicher Sicht Einblicke gewähren können, die ein Lübecker Unternehmen nicht bieten kann (z.B. international agierende Firmen aus dem Hamburger Raum).

Die Erziehungsberechtigten müssen in diesem Fall eine Einverständniserklärung über die entfernungsbedingt eingeschränkte schulische Betreuung während des Praktikums und über die Übernahme sämtlicher anfallender Kosten (Fahrtkosten, Unterbringung, Zusatzkosten) unterschreiben (ebenfalls als Download vorhanden). Die Betreuung erfolgt dann in der Regel telefonisch.

Während eines auswärtigen Praktikums sind die sogenannten „eigenwirtschaftlichen Wege“ (z.B. am Abend oder am Wochenende) nicht versichert, wie zu Hause eben auch. Auch die Anreise zum auswärtigen Praktikumsort zählt nicht als Schulweg, sondern nur der Weg zwischen Unterbringung am Praktikumsort und Betrieb. Hier müssen Erziehungsberechtigte für ausreichenden Versicherungsschutz über eine private Unfallversicherung sorgen.

Den Anmeldebogen, die Einverständniserklärung und das Informationsschreiben für die Betriebe gibt es als Downloads unter dem Punkt Sekundarstufe II.