Schul-ABC

In unserem Schul-ABC finden Sie vielerlei praktische Informationen und Wissenswertes rund um den Grundschulbereich der GGS St. Jürgen. Viele Informationen werden von den Klassenlehrkräften auf dem ersten Elternabend ergänzt und erklärt.

A

Allergien

Sollte Ihr Kind an einer chronischen Krankheit oder einer Allergie leiden, ziehen Sie bitte die Klassenlehrkraft unbedingt ins Vertrauen!

Änderungen

Änderungen Ihrer persönlichen Daten, Adresse, Telefonnummer, Notfallnummern oder weiterer schulrelevanter Daten (z. B. Sorgerecht) geben Sie bitte möglichst umgehend an das Sekretariat sowie die Klassenlehrkraft weiter.

An- und Abmeldung

Für die Einschulung Ihres Kindes werden Sie von der Schule Ihres Einzugsgebietes kontaktiert. In dem Schreiben, dass Sie im Herbst von der Schule erhalten, werden Sie über das Anmeldeverfahren informiert. Der Anmeldezeitraum wird den Schulen vom Bildungsministerium vorgegeben, er liegt meistens Anfang November. Sollten Sie für Ihr Kind eine andere als die zuständige Grundschule wünschen, müssen Sie trotzdem zunächst die Schule aufsuchen, von der Sie den Brief bekommen haben. Dort teilen Sie Ihren Wunsch im Sekretariat mit und erhalten ein Formular, das Sie bei der Anmeldung an Ihrer Wunschschule vorlegen müssen. Möchten Sie Ihr Kind nach Schuleintritt an unserer Schule anmelden, wenden Sie sich bitte an unsere Schulsekretärin ⇒ Frau Nowitzki.

Sollten Sie umziehen und dadurch ein Schulwechsel nötig werden, sagen Sie bitte der Klassenlehrkraft Ihres Kindes rechtzeitig Bescheid, sodass Ihr Kind auch von der Klasse verabschiedet werden kann. Sobald Sie Ihre neue Adresse und die Adresse der neuen Schule kennen, melden Sie diese im Sekretariat.

Arbeitsgemeinschaften (AGs)

Zu Anfang eines jeden Schuljahres erhalten Ihre Kinder Informationen über die angebotenen ⇒ Arbeitsgemeinschaften. Zu diesem Zeitpunkt ist dann auch die Anmeldung möglich. An- und Abmeldungen im laufenden Schuljahr sind nicht mehr vorgesehen. Das AG Angebot startet ab Klasse 2.

B

Betreuung

Die Betreuung vor und nach dem Unterricht wird durch die Betreute Grundschule am Klosterhof e. V. angeboten. Informationen sowie Kontaktdaten finden Sie ⇒ hier.

Beurlaubung

Kinder können aus familiären oder anderen Gründen beurlaubt werden. Der Antrag muss so früh wie möglich, spätestens aber 14 Tage vor der geplanten Maßnahme, und schriftlich bei der Klassenlehrkraft eingereicht werden. Beurlaubungen direkt vor oder nach Schulferien sind in der Regel nicht möglich und müssen bei der Schulleitung schriftlich beantragt werden.

Bildungsfonds

Der Bildungsfonds Lübeck unterstützt die Teilnahme von Kindern an kostenpflichtigen Bildungsangeboten, wenn die familiären Einkünfte dies nicht sicherstellen können. Dazu gehören z.B. eine warme Mittagsmahlzeit, Teilnahme an Klassenfahrten sowie erforderliche Unterrichtsmaterialien. Zur Antragstellung berät (neben den ⇒ städtischen Einrichtungen) die Schulsekretärin ⇒ Frau Steinbach (Erreichbarkeit: mittwochs von 7:00 bis 14:00 Uhr).

E

Elektronische Geräte

Damit ein störungsfreies Lernen und Miteinander gewährleistet werden kann, ist es den Schülerinnen und Schülern an unserer Schule nicht gestattet, während der Schul- und Betreuungszeit, Handys, Smartwatches und andere Geräte zur Aufzeichnung von Ton-, Film- und Fotoaufnahmen zu verwenden. Durch dieses Verbot möchten wir die Persönlichkeitsrechte aller Menschen unserer Schulgemeinschaft wahren. Alle o.g. Geräte sollten im besten Falle zu Hause bleiben bzw. müssen ansonsten ausgeschaltet in der Schultasche verwahrt werden. In diesem Zusammenhang sei darauf hingewiesen, dass die Schule keine Haftung für abhanden gekommene Wertgegenstände übernimmt. Wenn Ihnen daran liegt, dass Ihr Kind eine Uhr trägt, so bitten wir Sie, auf analoge oder einfache digitale Uhren auszuweichen.

Elternarbeit

Sie kennen Ihre Kinder am besten, daher freuen wir uns auf die Zusammenarbeit mit Ihnen. Zu Beginn jedes Schuljahres findet ein Elternabend mit wichtigen Informationen für das kommende Schuljahr sowie der Wahl der Elternvertreter und dessen Vertreter statt (Klasse 1 und 3). Ein weiterer Elternabend findet im zweiten Halbjahr statt. Weitere Gremien zur Mitwirkung sind der ⇒ Schulelternbeirat, die Schulkonferenz und der ⇒ Schulverein.

Im Laufe des Schuljahres gibt es verschiedene Anlässe, bei denen wir auf die Unterstützung von Eltern angewiesen sind (Weihnachtsbasteln, Sport- und Spieletag, …). Sprechen Sie uns gerne an, wenn Sie Lust haben, mitzuhelfen.

F

Fahrräder

Sofern Ihr Kind mit dem Fahrrad zur Schule kommt, muss dieses mit einem Schloss auf den dafür vorgesehenen Flächen auf dem Schulhof der Grundschule angeschlossen werden. Haftung wird nicht übernommen!

Um den Schulhof zu erreichen wird ausschließlich der Fußweg genutzt. Auf dem Schulgelände werden alle Fahrräder und Roller geschoben. Unter keinen Umständen wird der Lehrerparkplatz betreten oder befahren. Eltern sind Vorbilder!

Fotografieren

Das Fotografieren auf dem Schulgelände ist nur nach Einholung entsprechender Einverständniserklärungen gestattet. Bitte nehmen Sie auch bei Schulveranstaltungen Rücksicht auf die Persönlichkeitsrechte jedes einzelnen Kindes. Fotos dürfen nur von Ihren eigenen Kindern gemacht und verwendet werden. Es sei denn, Sie haben eine Einverständniserklärung anderer Eltern.

Frühstück

Die 1.-2. Klassen frühstücken jeden Vormittag in einer gemeinsamen Frühstückspause. Darüber hinaus können die Kinder ihr Frühstück selbstverständlich mit in die Hofpausen nehmen. Bitte geben Sie Ihrem Kind jeden Tag eine ausgewogen gefüllte Brotdose sowie ein gesundes Getränk mit in die Schule. Unterstützen Sie die Leistungsfähigkeit Ihres Kindes durch ein gesundes Frühstück!

Fundsachen

Im Eingangsbereich der Grundschule und vor dem Hausmeisterbüro steht jeweils eine Fundkiste. Bitte gucken Sie dort nach, falls Sie etwas vermissen. Gefundene Wertgegenstände werden im Sekretariat abgegeben.

Fußball

Fußball spielen ist nur auf den dafür vorgesehenen Flächen mit einem weichen Ball erlaubt.

G

Geburtstag

Die Geburtstage der Kinder werden in der Klassengemeinschaft gefeiert. Gern dürfen Sie Ihrem Kind an diesem Tag etwas Süßes für die Kinder der Klasse mitgeben. Alternativ freut sich die Klasse auch über ein neues Buch oder Spiel.

H

Hausaufgaben

Auf dem Elternabend wird die Klassenlehrkraft Ihres Kindes mitteilen, wie und wo Hausaufgaben festgehalten werden. Bitte kontrollieren Sie die Hausaufgaben regelmäßig auf Vollständigkeit und vergessen Sie dabei nicht, dass es Aufgaben für die Kinder, nicht für die Eltern sind. Sollten Ihnen Fehler auffallen, weisen Sie Ihr Kind gern darauf hin. Sollte es Schwierigkeiten beim Verbessern geben, hinterlassen Sie lieber eine Notiz für die Lehrkraft, bevor Sie die richtigen Lösungen vorgeben. Sollten Sie erkennen, dass Ihr Kind mit einer Aufgabe oder einem Thema Schwierigkeiten hat, teilen Sie dies gern der Lehrkraft mit.

K

Kleidung

Die Schülerinnen und Schüler hängen ihre Jacken im Flur auf. Dort wird auch das Sportzeug gelagert. Im Schulgebäude werden keine Mützen oder Caps getragen.

Krankmeldung

Sollte Ihr Kind krank sein, melden Sie es bitte spätestens bis 07:30 im Sekretariat unter 0451-122 840 11 oder bei der Klassenlehrkraft ab. Können Sie die ungefähre Dauer der Erkrankung absehen, ist diese Information auch hilfreich. Ansonsten muss die Krankmeldung täglich erneuert werden. Eine zusätzliche Entschuldigung nach der Krankheitszeit ist nicht nötig. Hausaufgaben werden meist über Hausaufgabenpartnerkinder mitgebracht. Informationen hierüber erhalten Sie auf dem Elternabend. Falls Ihr Kind während der Schulzeit erkrankt, werden Sie unverzüglich von uns benachrichtigt. Bitte aktualisieren Sie immer die Notfall-Telefonnummern!

L

Läuse

Es ist keine Seltenheit, dass Schulkinder Läuse haben. Machen Sie sich keine Sorgen: Es gibt gute Behandlungsmöglichkeiten. Ihr Kind muss mit einem wirksamen Mittel behandelt werden und muss zu Hause bleiben, bis es erfolgreich behandelt wurde. Läusebefall ist der Schule gegenüber meldepflichtig, wir behandeln Ihre Nachricht aber selbstverständlich vertraulich.

Lehrmittelbücherei

Einige Schulbücher müssen nicht von Ihnen angeschafft werden, sondern werden aus dem Bestand der Lehrmittelbücherei der Schule für das jeweilige Schuljahr ausgeliehen. Bitte achten Sie darauf, dass Ihr Kind mit diesen Büchern sorgsam umgeht und sorgen Sie für einen geeigneten Schutzumschlag.

M

Masernimpfung

Bei der Schulanmeldung ist ein Nachweis über die Masernimpfung vorzuzeigen. Weitere Informationen dazu finden Sie ⇒ hier.

Meldepflichtige Krankheiten

Folgende Erkrankungen sind nach § 34 Infektionsschutzgesetz meldepflichtig: Keuchhusten, Masern, Mumps, Scharlach, Streptococcos pyogene Infektionen, Windpocken , Meningokokkeninfektionen. Melden Sie diese Erkrankungen bitte umgehend der Klassenlehrkraft.

Mensa

Das aktuelle Wochenmenü der Schulmensa finden Sie unter ⇒ Aktuelles auf der Homepage. Die Anmeldung zum Essen erfolgt über die betreute Grundschule bzw. den offenen Ganztag.

P

Parken

Bitte vermeiden Sie es, Ihr Kind vor der Schule ins Auto ein- und aussteigen zu lassen. Immer wieder kommt es hierdurch zu gefährlichen Situationen. Sollte es nicht möglich sein, dass Ihr Kind zu Fuß zur Schule kommt, finden Sie einen sicheren Platz zum Absetzen und Abholen und besprechen Sie mit Ihrem Kind, wie es sicher auf das Schulgelände kommt. Der Lehrerparkplatz darf nur von Schulpersonal betreten und befahren werden. Eltern sind Vorbilder!

Postmappe

Elternbriefe legt Ihr Kind in der Postmappe ab. Eventuelle Rückläufe können Sie in die Mappe legen und Ihrem Kind so wieder mit in die Schule geben. Besprechen Sie gemeinsam, dass die Mappe zu Hause und in der Schule selbstständig geleert werden soll und kontrollieren Sie regelmäßig, ob sich in der Mappe wichtige Elternpost befindet.

Pünktlichkeit

Pünktliches Erscheinen zu Unterrichtsbeginn ist eine Grundvoraussetzung, um entspannt und erfolgreich durch den Schultag zu kommen. Dies gilt am Morgen und auch nach den Pausen. Bitte unterstützen Sie Ihr Kind dabei, morgens pünktlich in der Schule zu sein.

R

Rauchverbot

Auf unserem Schulgelände und in den Gebäuden gilt ein absolutes Rauchverbot, auch bei Festen und Feiern. Bitte seien Sie ein gutes Vorbild und rauchen Sie auch nicht direkt vor dem Schulgelände!

Respekt

In der Schule soll es friedlich zugehen. So hat jedes Mitglied der Schulgemeinschaft ein Recht darauf, geachtet zu werden und sich in der Schule sicher zu fühlen. Hierfür beachten wir die Regeln für einen freundlichen und respektvollen Umgang, halten uns an die Stopp-Regel und wenden den „SÄM“ an (s.a. ⇒ Gewaltprävention). Unterstützung bei Konflikten gibt es auch bei den ⇒ Konfliktlotsen. Den Anweisungen der Lehrkräfte und anderen Mitarbeitern der Schule ist grundsätzlich Folge zu leisten!

Roller

Sofern Ihr Kind mit dem Roller zur Schule kommt, muss dieser mit einem Schloss auf den dafür vorgesehenen Flächen auf dem Schulhof angeschlossen werden. Haftung wird nicht übernommen und Roller dürfen nicht mit ins Schulgebäude gebracht werden. Auf dem Schulhof werden alle Fortbewegungsmittel geschoben.

S

Sauberkeit

Jedes Mitglied der Schulgemeinschaft hat dafür Sorge zu tragen, dass das Schulgebäude und der Schulhof sauber gehalten werden. Müll wird daher immer direkt in die dafür vorgesehenen Behälter entsorgt. Bei Unterrichtsschluss wird der Klassenraum von den Schülerinnen und Schülern so vorbereitet, dass eine Reinigung ermöglicht wird. Der Arbeitsplatz wird ordentlich und sauber hinterlassen und die Stühle auf die Tische gestellt.

Schulgebäude

Schülerinnen und Schüler betreten das Gebäude erst 5 Minuten vor Unterrichtsbeginn. Bei Regenwetter lässt die Frühaufsicht die Kinder vor der 1. Stunde in den Eingangsbereich. Wenn der Unterricht später beginnt, halten sich die Kinder außerhalb des Gebäudes ruhig auf. Während der kleinen Pausen bleiben die Schülerinnen und Schüler im Klassenraum oder wechseln den Fachraum.

Schulgelände

Während der Unterrichtszeit und während der Pausen wird das Schulgelände von den Schülerinnen und Schülern nicht ohne Begleitung verlassen. Eine Ausnahme bilden hierbei natürlich Exkursionen im Klassenverband unter Aufsicht einer Lehrkraft.

Schulkleidung

Informationen zur Schulkleidung finden Sie ⇒ hier.

Schulplaner

Der Schulplaner dient ab Klasse 2 als Hausaufgaben- und Mitteilungsheft. Sollten Sie eine Mitteilung in den Planer eintragen, weisen Sie Ihr Kind bitte darauf hin, dass es den Schulplaner selbstständig bei der jeweiligen Lehrkraft vorzeigt. Überprüfen Sie den Planer ggf. regelmäßig auf Eintragungen der Lehrkräfte.

Schulranzen

Üben Sie mit Ihrem Kind schon vor Schulstart, wie der Ranzen ein- und auszupacken ist. Ein tagesaktuell gepackter Ranzen verhindert, dass unnötiges Gepäck getragen wird. Viele Hefte und Bücher können auch in der Klasse verbleiben. Bitte kontrollieren Sie den Ranzen regelmäßig auf Ordnung und Sauberkeit.

Selbstständigkeit

Der Schulstart ist für Kinder wie auch Eltern eine ganz neue Erfahrung. Natürlich benötigt Ihr Kind bei diesem neuen Schritt Ihre Unterstützung. Achten Sie aber darauf, mit der Zeit wo immer möglich Verantwortung an Ihr Kind abzugeben, damit es selbstständig im Schullalltag ankommen kann. Während es in den ersten Schulwochen vielleicht noch nötig war, das Kind zur Schule zu begleiten, kann Ihr Kind nach spätestens drei Wochen sicherlich allein zur Schule gehen, in jedem Fall ab dem Eingang zum Schulhof. Fördern Sie bitte die Selbstständigkeit weiterhin, indem Sie Ihrem Kind so früh wie möglich Aufgaben, wie zum Beispiel das Ranzenpacken oder Vorzeigen der Postmappe (in der Schule und zu Hause) übertragen.

Spielzeug

Die Kinder dürfen Spielzeug zu ausgewählten Spielzeugstunden mitbringen. In der übrigen Zeit bleibt Spielzeug zu Hause, um Ablenkung im Unterricht und Verlust in der Pause zu verhindern.

Stundenplan

Den Stundenplan erhalten Sie von der Klassenlehrkraft zu Beginn des Halbjahres. Aus organisatorischen Gründen kann es möglich sein, dass sich der Stundenplan im Laufe des Schuljahres ändert. In diesem Fall werden Sie immer rechtzeitig über Änderungen informiert.

Süßigkeiten

(s. Einträge zu Geburtstag und Frühstück)

Auf dem Schulgelände wird kein Kaugummi gekaut.

T

Toiletten

Bitte üben Sie mit Ihrem Kind den Toilettenbesuch vor dem Schulbesuch und besprechen Sie dabei auch die Regeln hinsichtlich Sauberkeit und Privatsphäre. So können unnötige Konflikte im Schulalltag vermieden werden.

W

Wechselkleidung

Bitte geben Sie Ihrem Kind bei Bedarf passende Wechselkleidung mit in die Schule.

Z

Zahnarzt

Einmal im Schuljahr kommt der schulzahnärztliche Dienst in die Schule. Die Kinder werden untersucht und bekommen gegebenenfalls Bescheid, falls eine intensivere Behandlung notwendig ist. Sofern eine Behandlung nötig ist, erhält Ihr Kind einen gelben Zettel zur Vorlage beim behandelnden Zahnarzt. Dieser Zettel ist nach Behandlung von der Praxis abzustempeln und an die Klassenlehrkraft zurückzugeben.

Zeugnisgespräche

Jeweils nach dem ersten Halbjahr eines Schuljahres führt die Klassenlehrkraft mit den Eltern ein Gespräch über das Halbjahreszeugnis. Sofern nötig, nehmen auch Fachlehrkräfte an dem Gespräch teil. Oftmals sind auch die Kinder zu dem Gespräch eingeladen. Im Vordergrund steht, Potentiale aufzudecken und Ziele festzulegen. Gemeinsam wird nach der bestmöglichen Unterstützung für das Kind gesucht.