Abschlüsse

1. Fachhochschulreife (schulischer Teil) § 23 OAPVO

Die Fachhochschulreife kann nach dem 12. Jahrgang oder nach der ersten Hälfte des 13. Jahrgangs beantragt werden, wenn der/ die SchülerIn die Schule verlässt.

Fachhochschulreife (FHR) Einbringen muss man:

• Alle Kern- und Profilfachnoten

• 2x Geschichte

• 2x Geo oder WiPo (oder 1 und 1, aber dann aus 2 Halbjahren)

• 2x NaWi

• 1x KuMuDSP, 1x Reli/Philo

• Weitere bis zur Zahl von 17:

17 Halbjahresleistungen mit mind. 85 Punkten, davon 11 mit mind. 5 Punkten (also 6 erlaubte „Fehlkurse“)

• Bei den Ergebnissen aus den Kernfächern und dem Profilfach:

• Mind. 2 Ergebnisse mit je 5 Punkten (theoretisch dürfen also die 6 Fehlkurse in Fächern auf erhöhtem Niveau eingefahren werden), aber auch

• In zwei Fächern auf erhöhtem Niveau insgesamt mindestens 20 Punkte.

• Kurse mit 0 Punkten gelten als nicht belegt.

• Es können mit dem Eintragen von Kursen zwei Bedingungen gleichzeitig erfüllen (z.B., wenn man Biologie als Profilfach hat, trägt man das bei Profilfach ein, hat dann aber schon die Naturwissenschaft eingebracht).

Der praktische Teil kann sein:

  • eine abgeschlossene Berufsausbildung
  • ein einjähriges gelenktes Praktikum in Betrieben der Wirtschaft, Einrichtungen des öffentlichen Dienstes oder sozialen Einrichtungen. (Das Praktikum muss Ausbildungscharakter haben. Ebenfalls zählt eine einjährige kontinuierliche Berufsausbildung. Die Fachrichtung des Praktikums hat keine Auswirkung auf eine Fachbindung für ein künftiges Studium.)
  • ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr, Wehrdienst, Bundesfreiwilligendienst

2. Allgemeine Hochschulreife (Abitur)

Drei Abiturfächer stehen schon zu Beginn der Qualifikationsphase fest:

• Profilfach

• Kernfach 1eA

• Kernfach 2eA

• Die Fächer für die ein oder zwei mündlichen Prüfungen werden am Anfang von Q2 verbindlich gewählt.

Verbindliche Vorgaben:

Alle Aufgabenfelder müssen mit mindestens einem Fach vertreten sein:

• Feld 1: Sprachlich-künstlerisch: Deutsch, Fremdsprachen, Kunst, Musik, DSP

• Feld 2: Gesellschaftswissenschaftlich: Geschichte, Geographie, WiPo, Religion/ Philosophie

• Feld 3: Mathematisch-naturwissenschaftlich: Mathematik, Biologie, Chemie, Physik, (Informatik)

Sport gehört in kein Aufgabenfeld, deckt also auch nichts ab.

Jede/-r absolviert vier oder fünf Prüfungen, davon immer drei schriftlich.

 

Berechnung der Abiturnote (§ 20 OAPVO)

Block I (Ergebnisse aus der Qualifikationsphase)

Es müssen 36 Halbjahresergebnisse eingebracht werden. Mindestens 29 davon müssen 5 Punkte oder mehr aufweisen. Kein Ergebnis darf 0 Punkte aufweisen.

Einbringpflicht: Begriff: „Ergebnis“ = Semesternote/Zeugnisnote

• Alle Ergebnisse aus den Abiturprüfungsfächern (16 oder 20)

• 4 Ergebnisse aus dem Kernfach, das auf grundlegendem Niveau belegt wurde

• 4 Ergebnisse Naturwissenschaft

• 1 Ergebnis aus dem Profilseminar

• 1 Ergebnis aus dem ästhetischen Bereich (KuMuDSP)

• bei neu begonnener FS die 2 Ergebnisse aus 13 (Q2.1 und Q2.2)

• 4 Ergebnisse Geschichte

• 2 Ergebnisse Geographie/ WiPo

• 2 Ergebnisse Reli/ Philo

• Weitere Ergebnisse sind frei wählbar, allerdings nur 3x Sport (gilt nicht für Sportprofil) • Es ist möglich, mit der Einbringung eines Ergebnisses mehrere Bedingungen zu erfüllen.

Block II (Ergebnisse aus den Abiturprüfungen)

Die Leistungen der einzelnen Prüfungen gehen gleich gewichtet ein.

Insgesamt müssen mind. 100 Punkte erreicht werden.

Bei 4 Prüfungen werden alle Ergebnisse fünffach gezählt. Mindestens 2 Prüfungen müssen mit mindestens 5 Punkten in einfacher Wertung bestanden werden.

Bei 5 Prüfungen werden alle Ergebnisse vierfach gezählt. Mindestens 3 Prüfungen müssen mit mindestens 5 Punkten in einfacher Wertung bestanden werden.

Ein Ausgleich zwischen den Blöcken erfolgt nicht (das heißt, man kann z.B. schlechte Ergebnisse in der Abiturprüfung nicht ausgleichen durch bessere Ergebnisse aus den Klassen 12 oder 13).

Die Abiturnote wird durch die Addition der Ergebnisse von Block I und Block II ermittelt. Ausschlaggebend ist die der Verordnung anhängende Tabelle.