Abschlüsse
1. Fachhochschulreife (schulischer Teil) § 23 OAPVO
Die Fachhochschulreife kann nach dem 12. Jahrgang oder nach der ersten Hälfte des 13. Jahrgangs beantragt werden, wenn der/ die SchülerIn die Schule verlässt.
Nötig sind 17 Halbjahresleistungen mit mind. 85 Punkten, dabei
- mind. 11x je 05 Punkte oder mehr in einfacher Wertung
- mind. 2 Halbjahresergebnisse mit je 05 Punkten oder mehr in Fächern auf erhöhtem Niveau
- in zwei Fächern auf erhöhtem Niveau insgesamt mind. 20 Punkte
Einzubringen sind:
2x Deutsch, 2x Fremdsprache (nicht neubeginnend), 2x Geschichte, 2x WiPo oder Geographie, 2x Mathematik, 2x eine Naturwissenschaft, 2x das Profil gebende Fach, 1x Reli/ Philo, 1x Kunst/ Musik/ Darstellendes Spiel
Die vollständige FHR wird erst ausgestellt, wenn der dazugehörige praktische Teil ebenfalls erbracht ist.
Der praktische Teil kann sein:
- eine abgeschlossene Berufsausbildung
- ein einjähriges gelenktes Praktikum in Betrieben der Wirtschaft, Einrichtungen des öffentlichen Dienstes oder sozialen Einrichtungen. (Das Praktikum muss Ausbildungscharakter haben. Ebenfalls zählt eine einjährige kontinuierliche Berufsausbildung. Die Fachrichtung des Praktikums hat keine Auswirkung auf eine Fachbindung für ein künftiges Studium.)
- ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr, Wehrdienst, Bundesfreiwilligendienst
2. Allgemeine Hochschulreife (Abitur)
Abiturprüfungsfächer § 8 OAPVO
Abs. 2: „Zu Beginn des dritten Schulhalbjahres der Qualifikationsphase teilt die Schülerin oder der Schüler der Schule mit, in welchen Fächern die Abiturprüfung abgelegt werden soll. Sie oder er entscheidet über die Form der vierten Prüfung und darüber, ob und in welcher Form eine zusätzliche fünfte Prüfung abgelegt wird.(...)“
Verbindliche Vorgaben:
a) Prüfungsfächer (P) 1 und 2 sind zwei der drei Kernfächer
b) Prüfungsfach 3 ist das Profil gebende Fach
c) Jedes Aufgabenfeld muss mit mindestens einem Fach vertreten sein. Darstellendes Spiel (DSP) kann kein Prüffach sein.
d) Die Prüfungsfächer müssen in der Einführungs- und Qualifikationsphase durchgängig belegt sein.
e) Sport (einschließlich Sporttheorie) auf grundlegendem Niveau kann nur 4. Prüfungsfach sein. (ACHTUNG: Dies gilt NICHT für das Sportprofil, siehe Profil gebendes Fach)
Vier oder fünf Prüfungen in unterschiedlichen Fächern:
Art der Prüfung | Fächer und Aufgaben | |
P1 und P2 | schriftliche Prüfungen (5 Zeitstunden) S wählt zwei der drei Kernfächer | Deutsch, Mathe, Fremdsprache unabhängig vom Profil; zentral gestellte Aufgaben |
P3 | schriftliche Prüfung (5 Zeitstunden) Profil gebendes Fach | dezentral, d.h. von der Fachlehrkraft gestellte Aufgabe |
P4 | Wahlmöglichkeit aus den Fächern auf grundlegendem Niveau (also NICHT Kernfächer; nicht DSP) a) mündliche Prüfung (20 min., 2 Themen) b) Präsentationsprüfung* (30 min. 1 Thema) | * medienunterstützter Vortrag, naturwissenschaftliches Experiment oder musikalisch/ künstlerische Darbietung mit anschließendem Kolloquium |
P5 | freiwillig ggf. weitere PrüfungWahlmöglichkeit a) mündliche Prüfung (20 min., 2 Themen) b) Besondere Lernleistung 2 | 2schriftliche Dokumentation und Kolloquium |
Berechnung der Abiturnote (§ 20 OAPVO)
Block I (Ergebnisse aus der Qualifikationsphase)
Es müssen 36 Halbjahresergebnisse eingebracht werden. Mindestens 29 davon müssen 5 Punkte oder mehr aufweisen. Kein Ergebnis darf 0 Punkte aufweisen.
Eingebracht werden müssenalle Ergebnisse aus den Abiturprüffächern (16 bzw. 20) und aus dem Kernfach, das nicht Prüffach ist (4); darüber hinaus Ergebnisse aus Naturwissenschaften (4), aus den Profil ergänzenden Fächern (4), aus dem ästhetischen Bereich (1), aus der neu beginnenden Fremdsprache (2x 13. Klasse), aus Geschichte (2), aus der Fächergruppe Geographie/ WiPo (2) und aus Religion oder Philosophie (2).
Weitere Ergebnisse sind frei wählbar, allerdings nur max. 3 Ergebnisse aus Sport, wenn Sport nicht Profil gebendes Fach ist.
Es ist möglich, mit der Einbringung eines Ergebnisses mehrere der aufgeführten Bedingungen zu erfüllen.
Block II (Ergebnisse aus den Abiturprüfungen)
Die Leistungen der einzelnen Prüfungen gehen gleich gewichtet ein.
Insgesamt müssen mind. 100 Punkte erreicht werden.
Bei 4 Prüfungen werden alle Ergebnisse fünffach gezählt. Mindestens 2 Prüfungen müssen mit mindestens 5 Punkten in einfacher Wertung bestanden werden.
Bei 5 Prüfungen werden alle Ergebnisse vierfach gezählt. Mindestens 3 Prüfungen müssen mit mindestens 5 Punkten in einfacher Wertung bestanden werden.
Ein Ausgleich zwischen den Blöcken erfolgt nicht (das heißt, man kann z.B. schlechte Ergebnisse in der Abiturprüfung nicht ausgleichen durch bessere Ergebnisse aus den Klassen 12 oder 13).
Die Abiturnote wird durch die Addition der Ergebnisse von Block I und Block II ermittelt. Ausschlaggebend ist die der Verordnung anhängende Tabelle.